Die tschechische Staatsangehörige war wegen eines massiven Delikts zur Festnahme ausgeschrieben und wurde nach der Vorführung am Dreikönigstag direkt in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Haftbefehl wegen Widerstands gegen Beamte

Gegen 19:30 Uhr am Montag (05.01.2026) unterzogen Beamte der Bundespolizei eine 46-jährige Tschechin am Hauptbahnhof Regensburg einer routinemäßigen Personenkontrolle. Beim Abgleich ihrer Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem leuchtete ein Treffer auf: Das Amtsgericht Traunstein suchte die Frau per Haftbefehl.

Hintergrund der Fahndung ist der dringende Tatverdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Da die Frau für das laufende Verfahren nicht greifbar war, wurde die Untersuchungshaft angeordnet.

Regensburg
Bild: Symbolbild

Vorführung am Dreikönigstag

Nach einer Nacht im polizeilichen Gewahrsam wurde die Festgenommene am Feiertag (06.01.2026) dem zuständigen Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Der Richter bestätigte die Untersuchungshaft und ordnete den sofortigen Vollzug an.

Die Bundespolizisten brachten die 46-Jährige im Anschluss in die Justizvollzugsanstalt München, wo sie nun auf ihren Prozess wartet.


📋 Kompakt-Faktencheck

  • Ort: Hauptbahnhof Regensburg

  • Zeitpunkt der Festnahme: Montag, 05.01.2026, 19:30 Uhr

  • Beteiligte: 46-jährige Tschechin

  • Grund: Haftbefehl des AG Traunstein (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)

  • Status: Inhaftiert in JVA München nach Vorführung am 06.01.2026

  • Behörde: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen


🔍 Hintergrund

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Anordnung von Untersuchungshaft erfolgt meist bei Fluchtgefahr oder wenn der Aufenthalt des Beschuldigten unbekannt ist.