Eigentlich wollten ihn die Sicherheitsmitarbeiter der Bahn nur des Bahnhofs verweisen – am Ende klickten die Handschellen.
Vom Hausverbot zur Festnahme
In der Nacht zum Dienstag (13.01.2026) gegen 00:10 Uhr riefen Mitarbeiter der DB-Sicherheit am Hauptbahnhof Regensburg die Bundespolizei zur Hilfe. Sie wollten gegen einen jungen Mann ein Hausverbot aussprechen, benötigten dafür jedoch die polizeiliche Feststellung seiner Personalien.
Als die Streife des Bundespolizeireviers Regensburg die Daten des 18-jährigen Deutschen überprüfte, folgte die Überraschung: Der junge Mann war per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben.

Regensburg – Meldeauflagen ignoriert – JVA statt Freiheit
Gegen den Heranwachsenden lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vor. Der Vorwurf wiegt schwer: Räuberische Erpressung.
Zwar war der 18-Jährige zuvor offenbar unter Auflagen auf freiem Fuß, doch er hielt sich nicht an die gerichtlichen Meldeauflagen. Das Gericht ordnete daraufhin den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und lieferten ihn im Laufe des Dienstags in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
📋 Kompakt-Faktencheck
| Details | Information |
| Ort | Hauptbahnhof Regensburg |
| Zeitpunkt | Dienstag, 13.01.2026, 00:10 Uhr |
| Person | 18-jähriger Deutscher |
| Delikt | Räuberische Erpressung (U-Haftbefehl) |
| Grund der Festnahme | Verstoß gegen Meldeauflagen |
| Status | Eingeliefert in die JVA Regensburg |
