Ohne Fahrschein im Zug unterwegs
Am Samstag, 30. August, kam es am Hauptbahnhof Regensburg zu einem ungewöhnlichen Polizeieinsatz. Ein 12-jähriger Junge war ohne gültige Fahrkarte im Zug von Regenstauf nach Regensburg unterwegs und weigerte sich, seine Personalien anzugeben. Eine Zugbegleiterin informierte daraufhin die Bundespolizei.

Identitätsfeststellung durch die Polizei
Bei der Ankunft des Zuges wurde der Junge von einer Streife empfangen. Auch gegenüber den Beamten verweigerte er zunächst Angaben zu seiner Person. Erst nach einer eindringlichen Belehrung am Bahnsteig gab er seine Identität preis.
Die Zugbegleiterin stellte eine Fahrpreisnacherhebung aus. Da der Junge mit 12 Jahren strafunmündig ist, begleiteten ihn die Beamten auf die Dienststelle.
Elektroimpulsgerät sichergestellt
Bei der Durchsuchung seiner Umhängetasche entdeckten die Polizisten ein verbotenes Elektroimpulsgerät, einen sogenannten Viehtreiber. Dieser wurde umgehend sichergestellt. Schließlich wurde der Junge in die Obhut seiner Mutter übergeben.
Gegen ihn laufen nun Ermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Regensburg – Information
Elektroimpulsgeräte – oft als Viehtreiber, Elektroschocker oder Taser bezeichnet – sind in Deutschland rechtlich streng geregelt, weil von ihnen erhebliche Gefahren ausgehen können:
- Schmerzwirkung & Lähmung: Sie geben bei Betätigung starke Stromstöße ab, die Muskeln verkrampfen lassen und bei Menschen zu Schockreaktionen, Angstzuständen oder kurzzeitiger Handlungsunfähigkeit führen können.
- Gesundheitsrisiken: Besonders gefährlich sind die Geräte für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzschrittmachern oder Vorerkrankungen. Stromstöße können Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle oder im schlimmsten Fall einen Herzstillstand auslösen.
- Missbrauchsgefahr: Da sie klein und leicht zu verbergen sind, können sie in Konflikten oder Straftaten gezielt eingesetzt werden. Die Hemmschwelle ist geringer als bei Messern oder Schusswaffen, was sie für Jugendliche und kriminelle Gruppen attraktiv macht.
- Rechtliche Einordnung: In Deutschland fallen Elektroimpulsgeräte nach dem Waffengesetz unter verbotene Waffen, sofern sie kein Prüfzeichen (PTB) tragen und nicht ausschließlich für den professionellen Bereich (z. B. Polizei) zugelassen sind. Besitz, Erwerb oder Einsatz solcher Geräte ist strafbar.
