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Regensburg – Meldungen aus dem Landratsamt

Berichte und Bild: Landratsamt Regensburg

Regensburg.  Die Öko-Modellregion Region Regensburg ruft zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf. Die neue Fördermöglichkeit innerhalb des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist für Kommunen, Unternehmen, Vereine sowie natürliche und juristische Personen mit Kleinprojekten aus Stadt und Landkreis interessant. Voraussetzung ist die Bewilligung durch das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) in Tirschenreuth. Landrätin Tanja Schweiger: „Wir freuen uns auf viele tolle Projektideen, die den Öko-Landbau in der Region voranbringen!“

Der Öko-Modellregion Region Regensburg wird 2022 voraussichtlich ein Fördertopf mit bis zu 50 000 € für Öko-Kleinprojekte zur Verfügung stehen. Der Fokus der Kleinprojekteförderung liegt auf dem Auf- und Ausbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Beitrag zu Bio-Landwirtschaft, Verarbeitung oder Bezug von Bio-Lebensmitteln, Steigerung des regionalen Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung) und Beiträgen zur Bewusstseinsbildung für die regionale Bio-Landwirtschaft.

Die Bewertung und Entscheidung über die eingereichten Projekte erfolgt über ein Gremium, bestehend aus Öko-Erzeuger/-innen, Öko-Verarbeiter/-innen und Entscheidern aus der Kommunalverwaltung.

Bis zu 50 % Förderzuschuss

Im Rahmen der Förderung können Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20 000 € (netto) nicht übersteigen, bis zu 50 % bezuschusst werden. Gefördert wird nur, wenn mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde. Zudem muss das Projekt bis Herbst 2022 umgesetzt werden, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens 1. Oktober 2022 vorgelegt werden muss.

Neuer Fördertopf für Öko-Projekte aus Stadt und Landkreis

Der Aufruf zu dieser neuen Fördermöglichkeit kam von der für die ländliche Entwicklung zuständigen bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber. „Gerade so kleine Projekte unterstreichen die Besonderheiten und die Individualität der jeweiligen Region. Sie werden von engagierten Akteurinnen und Akteuren im ländlichen Raum getragen. Wir wollen mit dem Fördertopf diesen Einsatz für die Heimat unterstützen“, betont die Ministerin. Mit Hilfe der Förderung können gezielt Kleinprojekte umgesetzt werden, die die regionale Öko-Land- und Ernährungswirtschaft und bio-regionale Wirtschaftskreisläufe stärken.

Bewerbungsschluss: 15. Februar 2022

Sie haben Fragen zur Förderung? Unsere Öko-Modellregion-Manager/-innen stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontakt:  oekomodellregion@landratsamt-regensburg.de oder telefonisch unter 0941-4009-168.

 

Regensburg.  Eternit, Mineralfasern wie Glas- oder Steinwolle, oder auch Rigipsabfälle gehören zu den Abfällen der Deponieklasse 1 (D1-Abfälle), die zukünftig nicht mehr auf der Landshuter Deponie Spitzlberg, sondern ab dem 01.01.2022 auf der Deponie Steinmühle in Tirschenreuth gebührenpflichtig entsorgt werden können.

Nachdem der Landkreis Landshut als Betreiber der Deponie im neuen Jahr die Abfälle der Deponieklasse 1 mangels Kapazität von auswärtigen Landkreisbürgern und –bürgerinnen nicht mehr annehmen kann, hat der Landkreis Regensburg vorsorglich einen Vertrag mit dem Landkreis Tirschenreuth zur Mitbenutzung der dortigen Deponie Steinmühle geschlossen.

Mit dieser Vereinbarung wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, damit solche Abfälle, die nicht zum Restmüll gehören, auch weiterhin ordnungsgemäß entsorgt werden können. Dies ist wichtig, um für entsprechende gewerbliche und private Baustellenabfälle aus dem Landkreis Regensburg weiterhin Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Zu beachten ist jedoch, dass bei der Deponie Steinmühle Abfälle nur in Containern angeliefert werden dürfen und zwar ausschließlich durch gewerbliche Abfallbeförderer oder -erzeuger. Direkte Anlieferungen durch private Selbstanlieferer sind (anders als bei der Deponie Spitzlberg) leider nicht mehr möglich. Private Entsorger von D1-Abfällen sollten sich deshalb an ortsnahe Abfallentsorgungsfirmen wenden. Diese nehmen das Material kostenpflichtig an und transportieren es weiter zur Deponie. Außerdem besteht auch noch die Möglichkeit, dass qualifizierte Fachbetriebe des Dachdecker- oder Zimmererhandwerks als gewerbliche Abfallerzeuger nach der Demontage auch die Entsorgung von Asbestzement- oder Mineralfaserabfällen übernehmen. Auf der Internetseite des Landkreises Regensburg kann hierzu im Abfallratgeber, bei „Abfälle zur Deponierung“, ein entsprechendes Merkblatt heruntergeladen werden. https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/?abfaelle-zur-deponierung&orga=92951

Nichts geändert hat sich bei Abfällen der Deponieklasse 2, wie beispielsweise belasteter Bauschutt, kontaminierter Boden, Brandrückstände oder gewerbliche Produktionsrückstände etc. Diese werden weiterhin und wie gewohnt auf der Deponie Spitzlberg in Landshut angenommen.

Als Ansprechpartner steht gerne Jonathan Czech, Sachgebiet Abfallwirtschaft, im Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, unter Tel. 0941/4009-348 oder unter abfallwirtschaft@lra-regensburg.de zur Verfügung.

 

 

Regensburg.  Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen ihren Papierführerschein bis spätestens 19.01.2022 in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen. Auf diese Frist will die Führerscheinstelle des Landratsamtes nochmals aufmerksam machen.

Seit Anfang 1999 gibt es den europaweit einheitlichen EU-Kartenführerschein – seit 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Das hat zur Folge, dass Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, jetzt – gestaffelt nach einem mehrjährigen Stufenplan – in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dieser „Pflichtumtausch“ begann heuer mit den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958. Alle FührerscheininhaberInnen dieser Jahrgänge haben noch bis 19.01.2022 Zeit für den Umtausch. Für vor 1953 Geborene gilt eine Ausnahmeregelung. Sie müssen ihren Führerschein erst bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen.

Als nächstes folgen dann die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Diese müssen bis zum 19.01.2023 umtauschen. Das Landratsamt bittet, dass jeweils auch nur diese Jahrgänge zum Tausch ihrer Führerscheine kommen, damit eine Überlastung der Führerscheinstelle und damit Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend vermieden werden können.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle:

Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 11.30 und von  13 bis 15 Uhr

Donnerstag von 7.30 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17 Uhr

Freitag von 7.30 bis 11.30 Uhr

Geschlossen am 24. und 31.12.