Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg und die Staatsanwaltschaft Regensburg haben die Ermittlungen zu einer im Juni 2024 gemeldeten Sexualstraftat im Regensburger Stadtsüden abgeschlossen. Die intensive Prüfung ergab, dass die geschilderte Tat nicht stattgefunden hat.

Der ursprüngliche Sachverhalt
Am Abend des 5. Juni 2024 meldete eine damals 22-jährige Frau aus dem Landkreis Regensburg einen Übergriff. Sie gab an, auf ihrem Nachhauseweg in der Universitätsstraße in einem Gebüsch sexuell angegangen worden zu sein. Diese Meldung löste sofort umfassende polizeiliche Maßnahmen aus.
Umfangreiche Ermittlungen
Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg nahm die Ermittlungen auf. Zahlreiche Zeugen wurden vernommen und deren Aussagen geprüft. Zudem wurden Spuren gesichert und durch teilweise externe Stellen untersucht. Die Ermittler gingen jedem entstandenen Ansatz konsequent nach.
Nach Abschluss der detaillierten Untersuchungen zeigte sich, dass die Angaben der vermeintlich Geschädigten falsch waren. Die Tat hatte nachweislich nicht stattgefunden. Daraufhin richteten sich die Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat gegen die Anzeigeerstatterin selbst.
Konsequenzen der Falschanzeige
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ das Amtsgericht Regensburg einen Strafbefehl gegen die Frau. Dieser beläuft sich auf 90 Tagessätze, was drei Nettomonatsgehältern entspricht. Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig.
Die Behörden betonen, dass Ermittlungen dieser Größenordnung hohe personelle Ressourcen bei Polizei und Justiz binden und erhebliche Kosten verursachen. Zudem wird das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch solche Falschmeldungen negativ beeinträchtigt. Mit Abschluss der Ermittlungen steht fest, dass keine reale Bedrohung bestand. Hinweise auf Straftaten werden jedoch weiterhin ernst genommen und sorgfältig geprüft.
Beispiele für das Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB):
Falsche Anzeige eines Diebstahls, erfundener Raubüberfall oder eine vorgetäuschte Körperverletzung.
