Ein missglücktes Rangiertraining führt zu strafrechtlichen Konsequenzen für einen 39-jährigen Lkw-Fahrer. Beim Abladen eines Neuwagens kam es zur Kollision – ohne Zulassung und Versicherung.

 

Kollision beim Entladen

Am Dienstagvormittag (20.01.2026) gegen 10:30 Uhr wollte ein 39-jähriger litauischer Lkw-Fahrer einen fabrikneuen Citroen von seinem Autotransporter abladen. Das Fahrzeug sollte auf ein Privatgrundstück in der Straße Bayernwerk (Schwandorf) gefahren werden. Beim Rangieren auf öffentlichem Verkehrsgrund kam es jedoch zum Zusammenstoß mit dem Pkw eines 58-jährigen Mannes aus Schwarzenfeld.

Glücklicherweise blieben beide Fahrzeugführer bei dem Aufprall unverletzt. Der entstandene Sachschaden führt jedoch zu weitreichenden Problemen.

Schwandorf, Polizei
Foto: Symbolbild/Pixabay

Keine Zulassung, keine Versicherung

Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei stellte sich heraus, dass für den Citroen-Neuwagen keinerlei Versicherungsschutz bestand. Der 39-Jährige nutzte weder Kurzzeitkennzeichen noch verfügte er über eine notwendige Ausnahmegenehmigung, um das nicht zugelassene Fahrzeug über öffentlichen Grund zu bewegen. Da somit auch keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug griff, leiteten die Beamten umgehend Ermittlungen ein.

Gegen den Litauer wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Verstößen gegen die Zulassungsverordnung ermittelt.


📋 Kompakt-Faktencheck

Details Information
Ort Schwandorf, Straße Bayernwerk
Zeit Dienstag, 20.01.2026, 10:30 Uhr
Beteiligte 39-jähriger Litauer (Citroen) & 58-jähriger Deutscher (Pkw)
Ursache Rangierfehler mit nicht zugelassenem Neuwagen
Delikt Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Schaden Blechschaden an beiden Fahrzeugen