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Sonderkontrollen des Hauptzollamts

Einfuhrabgaben in Höhe von über 67.000 Euro wurden bei Sonderkontrollen des Hauptzollamts Augsburg erhoben. Über einen Zeitraum von knapp über zwei Wochen kontrollierte die Kontrolleinheit Verkehrswege Kempten den Ferien-Rückreiseverkehr.


Sonderkontrollen
Foto: Hauptzollamt Augsburg – Ausschnitt des sichergestellten Goldschmucks

Die Beamten konzentrierten sich hier vor allem auf die Einfuhr von Schmuckgegenständen aus Gold. Insgesamt wurden 63 Strafverfahren eingeleitet. Der überwiegende Teil aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Einfuhrschmuggels bezüglich Goldschmuck.

Sieben Strafverfahren wurden wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Hierbei wurden unter anderem Spring- und Butterflymesser sichergestellt.

In einem Fall hatte eine Reisende auf ihrem Rückweg aus der Türkei Goldschmuck im Wert von über 26.000 Euro bei sich. Einen Verzollungsnachweis konnte sie nicht vorlegen. Der Schmuck wurde sichergestellt und gegen die Beteiligte wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.