Oberpfalz / Bayern / Deutschland / Welt

Unfallfluchten in Weiden: Polizei bittet um Hinweise

Unfallfluchten

Fünf Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Unfallfluchten – Die Polizeiinspektion Weiden i.d.OPf. verzeichnete am vergangenen Wochenende insgesamt fĂĽnf Fälle von Verkehrsunfallflucht im Stadtgebiet. In allen Fällen entfernten sich die Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, ohne ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Die Polizei ermittelt und bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 0961/401-0 zu melden.

Gartenzaun beschädigt

Zwischen Donnerstagabend und Freitagvormittag wurde in der Conrad-Röntgen-Straße ein Gartenzaun durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt. Der Sachschaden beträgt rund 1.500 Euro.

Burglenmgenfeld Unfallflucht, Polizei, Kurzmeldungen Polizeimeldungen, Verkehrsunfall Unfallfluchten

Zwei Fälle auf Parkplatz in der Unteren Bauscherstraße

Am Freitagmorgen gegen 07:00 Uhr stellte eine 61-jährige Weidenerin ihren blauen Opel Corsa auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarkts in der Unteren Bauscherstraße ab. Als sie nach rund 45 Minuten zurückkehrte, entdeckte sie einen frischen Unfallschaden an der hinteren Stoßstange. Schaden: ca. 500 Euro.

Ein weiterer Fall ereignete sich am gleichen Parkplatz am Freitagnachmittag zwischen 16:00 und 17:00 Uhr. Dabei wurde ein schwarzer Mazda einer 60-Jährigen beschädigt – mutmaßlich ebenfalls während des Einkaufs. Der Schaden beläuft sich hier auf etwa 1.000 Euro.

Außenspiegel abgerissen – Polizei mit konkreter Fahrzeugspur

Ein 50-jähriger Weidener parkte seinen schwarzen Mercedes am Freitagnachmittag gegen 16:00 Uhr in der Dr.-von-Fromm-Straße. Ein unbekanntes Fahrzeug streifte den Außenspiegel und verursachte einen Schaden von rund 800 Euro. Vor Ort gefundene Fahrzeugteile deuten darauf hin, dass es sich beim Verursacherfahrzeug um einen schwarzen Honda Accord handelt.

Unfallfluchten – Sachschaden im NOC-Parkhaus

Am Samstag gegen 16:30 Uhr parkte ein 35-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth seinen weißen VW im Parkhaus des „NOC“. Rund 30 Minuten später stellte er einen Unfallschaden im Heckbereich fest. Auch hier blieb der Unfallverursacher unbekannt. Schaden: ca. 1.000 Euro.

Polizei warnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

In allen genannten Fällen wird nun wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt – einem Straftatbestand gemäß § 142 StGB. Die Polizeiinspektion Weiden bittet um Zeugenhinweise, um die verantwortlichen Personen zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen.