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Vatertagsausflug endet mit alkoholbedingtem Fahrradsturz

Vatertagsausflug

Vatertagsausflug – Eine Gruppe Radfahrer war an ihrem Vatertagsausflug auf dem Fahrradweg entlang der Staatsstraße von Höfen in Richtung Eschenbach unterwegs. Ein 42-jähriger Eschenbacher fuhr mit seinem Fahrrad Cube voraus. Ein 44-jähriger Eschenbacher folgte mit seinem Pedelec Canyon.

 

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Foto: Archivbild / J. Masching

 

Der Pedelecfahrer wollte zum vorrausfahrenden Fahrradfahrer zumindest aufschließen oder diesen überholen. Als er auf gleicher Höhe war, verhakten sich die Lenkerenden der Fahrzeuge. Es kam zum Sturz. Durch den Sturz wurde der Pedelecfahrer an der Schulter verletzt. Der Fahrradfahrer wurde nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand augenscheinlich kein Sachschaden. Beide Fahrzeugführer standen unter Alkoholeinfluss.

Der Pedelecfahrer verweigerte vor Ort einen freiwilligen Atemalkoholtest. Der Fahrradfahrer hatte einen Atemalkoholwert von 0,86 Promille. Der Pedelecfahrer wurde zur weiteren medizinischen Versorgung ins Krankenhaus nach Pegnitz verbracht, wo auch eine erforderliche Blutentnahme durchgeführt wurde. Der Fahrradfahrer wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus Kemnath verbracht. Gegen beide Fahrzeugführer wird nun wegen u.a. Gefährdung des Straßenverkehrs – infolge von Alkohol ermittelt.

Die Polizei Eschenbach i.d.Opf. möchte in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass man sich erst ab einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad strafbar macht; sog. absolute Fahruntüchtigkeit.

Aber Achtung: schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen; man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind z.B. Schlangenlinien, Stürze oder das alkoholbedingte verursachen eines Unfalls.