Verkehrsunfall
In der Straße „Zum Stadtpark“ kam es zu einem bedauerlichen Verkehrsunfall: Ein bislang unbekannter Pkw-Fahrer überfuhr eine Katze. Das verletzte Tier schleppte sich noch einige Meter weiter, bevor es schließlich verendete. Der Fahrzeugführer setzte seine Fahrt jedoch fort, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern oder Hilfe zu verständigen.
Die Polizeiinspektion Burglengenfeld bittet nun dringend um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 09471 / 7015-0. Wer etwas zum Unfallhergang oder zum beteiligten Fahrzeug sagen kann, wird gebeten, sich zu melden.
Was ist bei Unfällen mit Tieren zu tun?
Unfälle mit Haustieren – etwa mit Hunden oder Katzen – sind rechtlich nicht anders zu behandeln als sonstige Verkehrsunfälle mit Sachschaden. Der Tierhalter muss informiert werden. Ist dies nicht möglich, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Wer dies unterlässt, riskiert eine Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Zudem kann bei unterlassener Hilfeleistung für das verletzte Tier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen – dieser kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wildunfälle: Meldepflicht besteht
Bei Wildunfällen besteht in Bayern eine gesetzliche Meldepflicht – selbst wenn das Tier nach dem Zusammenstoß flüchtet. Auch hier gilt: Die Polizei muss informiert werden, um den zuständigen Jäger zu verständigen. Dieser versucht, das Tier aufzuspüren und es im Falle schwerer Verletzungen gegebenenfalls zu erlösen.
Verkehrsunfall – Darf man verletzte Tiere selbst erlösen?
Nein – das eigenmächtige Töten verletzter Tiere ist nicht erlaubt. Bei Haustieren darf ausschließlich ein Tierarzt oder in Ausnahmefällen die Polizei entscheiden. Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dürfen nur vom zuständigen Jäger oder von der Polizei getötet werden.
Vorsicht beim Umgang mit verletzten Tieren!
Verletzte Tiere können in Panik geraten und sich heftig wehren. Es besteht nicht nur die Gefahr von Biss- oder Kratzverletzungen – auch ansteckende Krankheiten wie Tollwut oder Hasenpest (Tularämie) können übertragen werden.
Bereits verendete Wildtiere sollten nur mit Handschuhen von der Unfallstelle entfernt werden, um Infektionsrisiken zu vermeiden.
Hinweis: Wer in einen Unfall mit einem Tier verwickelt ist, trägt Verantwortung – für das Tier und für rechtlich korrektes Handeln. Im Zweifelsfall gilt: Immer die Polizei informieren.