Versicherungsschutz
Am Samstagvormittag, den 25.01.2025, fiel einer Streifenwagenbesatzung im Stadtgebiet Neustadt an der Waldnaab eine 53-jährige Fahrzeugführerin auf, die mit ihrem Kleinwagen die Tirschenreuther Straße befuhr. Bei der daraufhin eingeleiteten Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass die Siegelplaketten der beiden amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entfernt worden waren.

Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass für den betreffenden PKW bereits seit mehreren Wochen kein Versicherungsschutz mehr besteht. Zudem war das Fahrzeug bereits Ende der vergangenen Woche durch Entfernen der amtlichen Siegel entstempelt worden. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt des Fahrzeugs vor Ort. Die Fahrzeughalterin wurde daraufhin aufgefordert, ihr Fahrzeug erneut zuzulassen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Wenige Minuten nach der Kontrolle versuchte die Fahrzeugführerin, mit ihren PKW erneut am Straßenverkehr teilzunehmen. Da sich die Streifenbesatzung noch vor Ort befand, konnte dieser Versuch beobachtet werden. Infolgedessen wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt und die Weiterfahrt des Fahrzeugs erneut unterbunden.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren eines entstempelten Fahrzeugs ohne gültigen Versicherungsschutz ein Vergehen darstellt, welches mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.
Nachtrag:
Am Abend des 25. Januar 2025 wurde die 53-jährige Fahrzeugführerin erneut von einer Streifenwagenbesatzung in der Hauptstraße in Altenstadt a.d.Waldnaab einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnte abermals festgestellt werden, dass sie mit ihrem Pkw ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war.
Die Beamten veranlassten daraufhin die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt. Auch in diesem Fall wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
