Vohenstrauß
Vohenstrauß – Zwei Kinder, beide 13 Jahre, stürzten während einer gemeinsamen Fahrt mit einem E-Scooter in der Frühlingstraße. Durch den, dem Anschein nach aus Unachtsamkeit, verursachten Sturz zog sich der Fahrer eine schwere Gesichtsverletzung zu und musste mittels Rettungshubschrauber in ein Klinikum verbracht werden. Für den Sozius ging es etwas glimpflicher aus. Er zog sich lediglich leichte Schürfwunden zu. Ein Schaden am E-Scooter konnte nicht festgestellt werden, so meldet die Polizei.

Wie die bisherigen polizeilichen Ermittlungen ergaben, verfügt der benutzte E-Scooter über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Demnach finden die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge keine Anwendung und das zweirädrige Kraftfahrzeug unterliegt neben der Helmpflicht auch der Fahrerlaubnispflicht. Die Pflicht zur Versicherung ist obligat. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher musste eingeleitet werden.
Informationen zur Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen bietet das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration im online veröffentlichten Flyer
SICHER UNTERWEGS mit E-SCOOTER, E-BIKE und CO. unter https://www.sichermobil.bayern.de/broschuren/index.php an.
