Am 24. Juli 2025 wurde in Furth im Wald ein 19-jähriger Mann auf Anordnung des Gesundheitsamtes Cham durch die Polizei vorgeführt. Grund für die Maßnahme war das wiederholte psychisch auffällige Verhalten des jungen Mannes in den vergangenen Wochen, darunter auch strafrechtlich relevantes Verhalten.

Vorführung – Aggressives Auftreten gegenüber Passantin und Beamten
Am Tag zuvor, dem 23. Juli 2025, hatte der Mann grundlos eine Frau auf offener Straße aggressiv beleidigt. Aufgrund dieser Eskalation informierte die Polizei das Gesundheitsamt, welches daraufhin eine Vorführanordnung nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (BayPsychKHG) erließ.
Widerstand bei der Durchführung der Maßnahme
Bei der Umsetzung der Anordnung am 24. Juli trafen die Beamten den 19-Jährigen auf der Straße vor seinem Wohnhaus an. Noch bevor die Situation geklärt werden konnte, reagierte er äußerst aggressiv und griff die Einsatzkräfte mit Fäusten an. Die Beamten mussten ihn zu Boden bringen und fesseln. Zudem beleidigte er die Polizisten massiv.
Fachliche Einschätzung und richterliche Bestätigung
Nach der Vorführung beim Gesundheitsamt Cham wurde durch einen Amtsarzt eine sofortige, vorläufige Unterbringung in einer Fachklinik angeordnet. Es wurde festgestellt, dass von dem Mann eine erhebliche Fremdgefährdung ausgeht und mildere Mittel nicht ausreichen würden. Am Folgetag bestätigte ein Richter die befristete Unterbringung.