Waidhaus
Im Rahmen der Grenzkontrollen an der Autobahn A6 haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am Montag (17. Februar) einen Mann bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert und festgenommen. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.

Der erste Haftbefehl hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen im August 2023 erlassen. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro verurteilt worden, hatte aber seine Justizschulden nicht beglichen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld erließ daraufhin Haftbefehl gegen den 53-Jährigen.
Der zweite Haftbefehl stammte aus einem Urteil des Amtsgerichts Waldbröl von März 2022. Hier war der 53-Jährige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt worden. Auch in diesem Fall quittierte die Staatsanwaltschaft Bonn die mangelnde Zahlungsmoral des Deutschen mit einem Haftbefehl.
Da er seine Justizschulden in Höhe von insgesamt 5.800 Euro noch bei der Bundespolizei Waidhaus begleichen konnte, blieb ihm die in den Haftbefehlen angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 210 Tagen erspart. Damit stand der Weiterreise des 53-Jährigen nichts mehr im Wege.