Waidhaus
Zehn Personen ohne vollständige Reisedokumente kontrolliert
Waidhaus – Am Montag, den 23. Juni, kontrollierte die Bundespolizeiinspektion Waidhaus im Rahmen der Einreisekontrollen insgesamt zehn Personen, die nicht alle erforderlichen Dokumente bei sich führten. In mehreren Fällen fehlte entweder der Aufenthaltstitel, der Reisepass – oder sogar beides.
Waidhaus – Mitführungspflicht gilt ausnahmslos
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland – wie einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – verpflichtet sind, immer beide Dokumente mitzuführen: den Aufenthaltstitel und den gültigen Reisepass oder Passersatz.
Diese gesetzliche Regelung basiert auf dem § 48 i.V.m. § 98 Aufenthaltsgesetz und ist unabhängig von Reisezweck oder Aufenthaltsdauer bindend.
Ordnungswidrigkeitenverfahren in allen Fällen eingeleitet
In allen zehn Fällen leitete die Bundespolizei Waidhaus entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ein nachträgliches Vorzeigen der Dokumente entbindet nicht von der Pflicht zur Mitführung – auch nicht, wenn die Einreise ansonsten rechtmäßig wäre.
Bundespolizei rät zur sorgfältigen Prüfung vor Reiseantritt
Die Bundespolizei empfiehlt Reisenden, vor Grenzübertritt sorgfältig zu prüfen, ob alle erforderlichen Papiere vollständig mitgeführt werden. Wer sich unsicher ist, kann sich bei den zuständigen Ausländerbehörden oder auf den offiziellen Webseiten der Bundespolizei informieren.