Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am vergangenen Wochenende (11./12. April) bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 drei gesuchte Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Zwei der Festgenommenen traten eine Freiheitsstrafe an, ein Mann konnte die Weiterreise antreten.

Vier Treffer bei einer 44-Jährigen
Zunächst kontrollierten die Beamten eine 44-jährige Ungarin in einem Linienbus von Prag nach Den Haag. Der Abgleich ihrer Personalien ergab vier Treffer im Fahndungsregister. Gegen sie lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Diebstahls vor. Das Amtsgericht Ulm hatte sie im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Drei weitere Staatsanwaltschaften suchten die Frau zur Aufenthaltsermittlung. Da sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, lieferten die Beamten sie in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein. Dort wird sie die nächsten Wochen verbringen.
Waffen und Haftbefehl bei Tschechen
Am Sonntag wurde in einem Linienbus von Prag nach Zürich ein 56-jähriger Tscheche kontrolliert. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vor. Er war 2024 vom Amtsgericht Laufen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden. Auch er konnte die Summe nicht aufbringen. Bei der Durchsuchung seiner Umhängetasche fanden die Polizisten zudem zwei verbotene Springmesser. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert, wo er seine Strafe absitzen wird.
Geldstrafe bezahlt, Weiterreise
In der Nacht zum Montag kontrollierten Bundespolizisten schließlich einen 71-jährigen Ungarn, der als Mitfahrer in einem PKW aus Tschechien einreiste. Die Überprüfung ergab drei Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben. Er war im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Heidelberg wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden und hatte die Geldstrafe von 300 Euro sowie die Verfahrenskosten von 84 Euro nicht beglichen. Zudem bestanden zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung. Der 71-Jährige bezahlte die geforderte Geldstrafe und entging so einer Ersatzfreiheitsstrafe. Danach konnte er weiterreisen.
Info
Beispiele für Vollstreckungshaftbefehle: Unbezahlte Geldstrafen aus Verurteilungen; unbezahlte Verfahrenskosten.
