Ăśberzogene Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum
WAIDHAUS – Am frühen Donnerstagmorgen, den 25. September, hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der A6 drei Personen nach Tschechien zurückgewiesen. Bei Grenzkontrollen in Fernreisebussen stellten die Beamten mehrere Verstöße gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen fest.
Zunächst kontrollierten die Polizisten einen 18-jährigen Ukrainer und seine 52-jährige Begleiterin, die in einem Bus von Prag nach München unterwegs waren. Beide wiesen sich mit ukrainischen Reisepässen aus. Auf Nachfrage gaben sie an, sich bereits seit Dezember 2023 in der Slowakei aufzuhalten. Damit hatten sie die zulässige Aufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb von sechs Monaten im Schengen-Raum deutlich überschritten.
Da sie keine weiteren Dokumente vorweisen konnten, die ein längeres Aufenthaltsrecht in Deutschland belegen würden, wurden sie zur Dienststelle gebracht und anschließend nach Tschechien zurückgewiesen. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.

Abgelaufenes Visum und Ausreiseaufforderung
In einem weiteren Fernreisebus, der von Prag nach Amsterdam fuhr, überprüfte die Bundespolizei einen 37-jährigen Ukrainer. Dieser konnte zwar seinen ukrainischen Reisepass vorlegen, jedoch war sein polnisches Visum bereits abgelaufen.
Zudem besaß er lediglich eine bis zum 2. Januar 2025 gültige tschechische Ausreiseaufforderung und keine weiteren Aufenthaltsdokumente. Auch gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein. Er wurde ebenfalls zurückgewiesen und am Donnerstagmorgen den tschechischen Behörden übergeben.