Waidhaus – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am vergangenen Wochenende (29. August bis 1. September) bei Grenzkontrollen auf der A 6 insgesamt fünf Haftbefehle vollstreckt. Drei der gesuchten Personen konnten ihre Geldstrafen nicht bezahlen und müssen nun die angeordneten Ersatzfreiheitsstrafen in der Justizvollzugsanstalt verbüßen.
Festnahme eines 39-jährigen Ukrainers
Am Freitag (29. August) kontrollierten Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle Waidhaus einen 39-jährigen Ukrainer, der als Insasse in einem Reisebus unterwegs war. Ein Datenabgleich ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Görlitz.
Das Amtsgericht Zittau hatte den Mann im Juni 2026 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro und Verfahrenskosten von 242,83 Euro verurteilt. Da er die Summe nicht bezahlt hatte, bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. Eine Zahlung vor Ort war nicht möglich. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.

25-jähriger Rumäne bezahlt Geldstrafe
Am Samstag, dem 30. August, kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 25-jährigen Rumänen, der als Mitfahrer in einem Pkw unterwegs war. Die Fahndungsabfrage ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Das Amtsgericht Öhringen hatte ihn im Januar 2025 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro sowie zu Kosten in Höhe von 128,11 Euro verurteilt. Der Mann bezahlte die offene Summe von 1 328,11 Euro vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.
43-jähriger Pole begleicht 13 Haftbefehle
Ebenfalls am Samstag stellten Beamte der Bundespolizei bei einem 43-jährigen polnischen Staatsangehörigen 13 Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft München I fest. Diese stammten aus verschiedenen Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Mann bezahlte die offene Gesamtsumme von 1.158 Euro und durfte weiterreisen.
Ein 24-jähriger Rumäne wurde in Haft eingeliefert.
Bei der dritten Festnahme am Samstag nahmen Beamte der Bundespolizei Waidhaus einen 24-jährigen Rumänen fest. Die Überprüfung seiner Personalien ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Memmingen.
Das Amtsgericht Memmingen hatte ihn im Juni 2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 760 Euro sowie zu Verfahrenskosten in Höhe von 99 Euro verurteilt. Da der Mann die Summe nicht begleichen konnte, wurde er in Haft genommen. Die Beamten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden.
Waidhaus – Tschechischer Staatsangehöriger in Haft
Am Sonntag, dem 1. September, kontrollierten Bundespolizisten einen 41-jährigen Tschechen in einem Fernreisebus auf der Route Prag–Straßburg. Die Abfrage seiner Personalien ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden.
Das Amtsgericht Dresden hatte ihn im Januar 2021 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro sowie zu Verfahrenskosten in Höhe von 465,05 Euro verurteilt. Da der Mann die Summe nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein.
