Waidhaus

Die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus führten am vergangenen Wochenende im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten mehrere Einsätze auf der BAB A6 durch, bei denen diverse Verstöße festgestellt wurden.

Verbotene Waffen im Fahrzeug

Am Samstagmittag kontrollierten die Einsatzkräfte einen französischen Pkw, der in Fahrtrichtung Landesinnere unterwegs war. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten sie in der Mittelkonsole ein nicht gekennzeichnetes Reizstoffsprühgerät. Da es sich um eine verbotene Waffe handelte, wurde diese sichergestellt. Gegen den französischen Fahrer wurde eine Anzeige nach dem Waffengesetz erstattet.

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Symbolbild Foto: J. Masching

Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntagabend, als Schleierfahnder ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung überprüften. Im Kofferraum des Wagens fanden die Beamten ein verbotenes Butterflymesser. Auch dieses wurde sichergestellt, und der polnische Fahrzeugführer erhielt eine Anzeige nach dem Waffengesetz.

Drogenfund im Kofferraum

Am Samstagabend kontrollierten Fahnder im Zuge der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen Pkw mit deutscher Zulassung, der nach Deutschland einreiste. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs bei Waidhaus stellten sie eine geringe Menge Marihuana im Kofferraum sicher. Der deutsche Fahrzeugführer gab an, am Vortag Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte dies mit einem positiven Ergebnis. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt unterbunden. Nach einer Blutentnahme auf der Dienststelle erhielt der Fahrer Anzeigen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz sowie dem Betäubungsmittelgesetz.

Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis

In der Nacht von Samstag auf Sonntag stoppten die Beamten ein bulgarisches Fahrzeuggespann, das in Fahrtrichtung Landesgrenze unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass der bulgarische Fahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse verfügte. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen den Fahrer eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.

Fahrverbot und Drogenbesitz

Am Freitagvormittag geriet ein italienischer Pkw auf der BAB A6 in eine Kontrolle der Schleierfahnder. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den italienischen Fahrer ein Fahrverbot bestand. Zudem entdeckten die Beamten eine geringe Menge Methamphetamin in seinem Geldbeutel. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Der italienische Staatsangehörige erhielt Anzeigen wegen Fahrens trotz Fahrverbot und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.