Bei Grenzkontrollen an der A6 bei Waidhaus und in Waldsassen hat die Bundespolizei am Mittwoch (8. April 2026) zwei Männer festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Beide Kontrollierten konnten ihre Justizschulden jedoch vor Ort begleichen und so eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.

Kontrolle an der A6
Am Mittwoch kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus an der Autobahn A6 einen 36-jährigen Rumänen. Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsregister ergab einen Treffer: Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte den Mann per Vollstreckungshaftbefehl. Er war zuvor vom Amtsgericht Pirna wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden, hatte die verhängte Geldstrafe jedoch nicht bezahlt. Um die im Haftbefehl angeordnete, mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, beglich der 36-Jährige seine offenen Justizschulden in Höhe von insgesamt 1.600 Euro direkt vor Ort. Anschließend konnte er seine Reise fortsetzen.
Festnahme in Waldsassen
In einem weiteren Fall kontrollierten Bundespolizisten in Waldsassen einen 33-jährigen Deutschen, der aus Tschechien eingereist war. Da der Mann keine Ausweisdokumente mitführte, machte er mündliche Angaben zu seiner Person. Die Überprüfung dieser Angaben bestätigte gleich zwei Fahndungstreffer. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte ihn zur Festnahme ausgeschrieben, da er eine Geldstrafe sowie Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 388 Euro nicht beglichen hatte.
Zudem bestand eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt. Der 33-Jährige zahlte die geforderte Geldstrafe von 300 Euro und entging somit der Haft. Auch er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.
⚠️ Sicherheitshinweis & Rechtliches
Grenzkontrollen: Die Bundespolizei führt im Rahmen ihrer Aufgaben grenzpolizeiliche Kontrollen durch, um illegale Einreise zu verhindern und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.
Haftbefehl & Ersatzfreiheitsstrafe: Ein Vollstreckungshaftbefehl wird erlassen, wenn eine rechtskräftig verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt an die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe.
Zahlung vor Ort: Die Zahlung der Geldstrafe wendet die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Ausweispflicht: Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen.
