Oberpfalz / Bayern / Deutschland / Welt

600 illegale Böller sichergestellt: Bundespolizei warnt eindringlich vor Pyrotechnik-Kauf in Tschechien

600 Illegale Böller – Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am Mittwoch, den 8. Oktober, bei einer Kontrolle nahe Waldsassen einen bedeutenden Fund gemacht. Im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen stoppten die Polizisten einen 43-jährigen Deutschen, der kurz zuvor aus Tschechien eingereist war.

Auf Nachfrage gab der Mann zu, Feuerwerkskörper gekauft zu haben. Bei der Nachschau im Fahrzeug fanden die Beamten eine Plastiktüte mit rund 600 pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F3 und F4.

Da der 43-Jährige keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis für den Besitz dieser Großfeuerwerke vorlegen konnte, wurden sämtliche Feuerwerkskörper beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

600 illegale Böller

Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt die Bevölkerung nachdrücklich vor dem Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien. Der vermeintlich günstige Einkauf auf grenznahen Märkten führt immer wieder zu Strafanzeigen und kann empfindliche Geldstrafen von mehreren Tausend Euro nach sich ziehen.

Die Fakten der Bundespolizei Waidhaus:

  • Jahresbilanz 2024: Allein im Jahr 2024 wurden über 800 Kilogramm illegale Pyrotechnik (Böller, Raketen, Kugelbomben) sichergestellt.
  • Gefahr durch Fälschungen: Viele Produkte, oft mit verlockenden Namen wie „Salute” oder „La Bomba”, sind in Deutschland verboten oder weisen gefälschte Prüfzeichen (BAM-/CE-Kennzeichnungen) auf, die für Laien nur schwer zu erkennen sind.

Die Bundespolizei weist darauf hin, dass in Deutschland nur Feuerwerkskörper zugelassen sind, die mit einer CE-Kennzeichnung (mit vierstelliger Registriernummer) und Gebrauchshinweisen in deutscher Sprache versehen sind.

KategorieDefinitionErlaubnis
F1Kleinstfeuerwerke (z. B. Wunderkerzen)Erlaubnisfrei
F2Handelsübliche Böller und RaketenErlaubnisfrei (mit BAM-/CE-Zulassung)
F3 & F4Großfeuerwerke und besonders starke KnallkörperNur mit sprengstoffrechtlicher Erlaubnis!

Die Einfuhr, Lagerung oder Nutzung der Kategorien F3 und F4 ohne Genehmigung stellt einen strafbaren Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Illegale Böller bergen erhebliche Risiken durch mangelhafte Verarbeitung und den Einsatz von Industriesprengstoff, was zu schwersten Verletzungen wie abgerissenen Fingern oder Händen führen kann.

Die Bundespolizei rät daher dringend, Feuerwerkskörper ausschließlich im legalen Handel in Deutschland zu erwerben.