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Weiden – Feiertagsschutzgesetz an „stillen Tagen“

Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild

Weiden.  Die Stadtverwaltung der Stadt Weiden i.d.OPf. informiert über den Vollzug des Gesetzes zum Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) an folgenden Tagen:

Volkstrauertag (14.11.2021)

Buß- und Bettag (17.11.2021)

Totensonntag (21.11.2021)

Aufgrund des Feiertagsgesetzes sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, verboten. Am Buß- und Bettag sind auch Sportveranstaltungen nicht erlaubt.

Die Beschränkung gilt am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag und am Totensonntag jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.