Weiden.  Die Befragung der Bürgerinnen und Bürger Weidens beim Zensus wird von geschulten Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Diese wurden von der Stadt Weiden i.d.OPf. bestellt und auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Die Interviewer wurden auf den Datenschutz, die Geheimhaltung und die Wahrung des Statistikgeheimnisses schriftlich verpflichtet und dürfen die durch die Befragung gewonnenen Erkenntnisse nicht für andere Zwecke nutzen. Andernfalls würden sie sich strafbar machen. Zusätzlich wurde von Seiten der koordinierenden Erhebungsstelle in der Stadt Weiden i.d.OPf. polizeiliche Führungszeugnisse eingeholt, als eine weitere vertrauensschaffende Maßnahme für die Weidener Bürgerinnen und Bürger.

Die Interviewer arbeiten alle ehrenamtlich. Sie weisen sich speziell aus und kündigen ihre Befragung vorab an. Sie verlangen weder Auskünfte über die Finanzen der Bürger noch muss Ihnen Geld oder andere Wertsachen ausgehändigt werden.

Sollten Sie als Bürger dennoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Interviewers oder Schreibens haben, wenden Sie sich bitte an die Erhebungsstelle Ihrer Gemeinde (Telefonnummer der Stadt Weiden i.d.OPf.: 09 61 / 81 13 09; zensus@weiden.de).

Dies gilt auch, wenn diese bereits an der Wohnungstüre stehen. In diesem Fall können Sie um einen weiteren Termin bitten und bis dahin mit der Stadt Weiden i.d.OPf. in Kontakt treten, um die Rechtmäßigkeit der Befragung bestätigen zu lassen.

(Bericht der Stadt Weiden / Bild: Archivbild)