Regensburg.  Bei der Überprüfung einer Großbaustelle im Regensburger Westen stellten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg fest, dass drei südosteuropäische Arbeitnehmer, ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel, auf dieser Baustelle tätig waren und sich somit illegal in Deutschland aufhielten.

Gegen die drei Arbeitnehmer, die angaben, von einer im Ausland ansässigen Firma an einen Subunternehmer verliehen worden zu seien, leiteten die Zöllner Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet ein.


Die Ermittlungen gegen den verantwortlichen Arbeitgeber wegen des Verdachtes der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt dauern noch an.

Auch bei der Kontrolle eines weiteren Bauvorhabens im Stadtgebiet Regensburg stellte sich heraus, dass sich sechs Arbeitnehmer, ebenfalls aus Südosteuropa kommend, illegal in Deutschland aufhielten. Da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten, leiteten die Zollbeamten sowohl gegen die Arbeitnehmer als auch gegen den Arbeitgeber entsprechende Strafverfahren ein.

Die beschuldigten Arbeitnehmer wurden anschließend, unter Aushändigung sogenannter Grenzübertrittsbescheinigungen der zuständigen Ausländerbehörde, aufgefordert, das Bundesgebiet binnen drei Tagen zu verlassen.

Neben der Verfolgung illegaler Beschäftigung liegen in der Prüfung der Einhaltung des branchenspezifischen Mindestlohns, in der Überwachung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie in der Kontrolle des rechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen weitere Aufgabenschwerpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei überprüfen die Zöllnerinnen und Zöllner sämtliche Branchen, die von Schwarzarbeit betroffen sind.

 

Bericht und Bild: Hauptzollamt Regensburg