Zoll – Einen acht Wochen alten Hundewelpen fanden Beamte des Hauptzollamts Augsburg kürzlich bei einer Kontrolle auf der BAB 8 an der Anschlussstelle Leipheim. Der Welpe wurde zu früh von seiner Mutter getrennt. Die Besitzerin konnte keine zoll- oder veterinärrechtlich notwendigen Dokumente vorlegen.

Die Beamten zogen den Kleintransporter mit rumänischer Zulassung aus dem fließenden Verkehr, um diesen zu kontrollieren. Der Transporter war von Rumänien auf dem Weg nach Frankreich. Bei der Kontrolle stellten die Zöllner einen Hundewelpen fest, der auf dem Schoß einer Passagierin saß.
Laut ihrer Aussage wäre der Welpe vier Wochen alt. Einen Heimtierausweis konnte sie nicht vorlegen. Auch fehlten aufgrund des Alters ein Chip sowie eine Tollwutschutzimpfung. Der hinzugezogene Veterinär des Landratsamtes Günzburg schätzte den Welpen auf ca. acht Wochen und ordnete die Quarantäne im Tierheim an.
Der Sachverhalt wurde an die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg abgegeben. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung eingeleitet.