Regensburg. Bei einer Kontrolle des Hauptzollamts Regensburg entdeckten Zöllner wertvollen, nicht verzollten Schmuck. Gegen den Fahrer läuft nun ein Strafverfahren.

Goldfund bei Kontrolle auf der A3
Ende Oktober stoppten eine Zöllnerin und ein Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Regensburg einen 55-jährigen türkischen Staatsangehörigen auf der Autobahn A3 bei Hofschlag. Der Mann war gegen 8:30 Uhr auf der Heimreise aus der Türkei, als die Beamten sein Fahrzeug überprüften.
Schmuck im Wert von 8.500 Euro entdeckt
Auf Nachfrage gab der Fahrer an, keine anmeldepflichtigen Waren dabeizuhaben. Doch beim Blick ins Fahrzeug fanden die Zöllner ein Schmuckkästchen – darin zwei Armreifen und eine Kette aus Gold. Laut Rechnungen hatten die Armreifen einen Wert von 5.000 Euro, die Kette 3.518,88 Euro. Einen Verzollungsnachweis konnte der Mann nicht vorlegen.
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
Da der Reisende den Schmuck nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von 1.618,59 Euro zahlte der 55-Jährige noch vor Ort. Anschließend durfte er seine Fahrt fortsetzen. Die weitere Bearbeitung übernimmt die Straf- und Bußgeldstelle Bamberg.
Regensburg – Zoll erinnert an Freigrenzen für Reisende
„Auch bei der Rückreise aus dem Urlaub gilt: Waren, die bestimmte Wertgrenzen überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. Bei Nichteinhaltung drohen Nachzahlungen und ein Strafverfahren.
Reisende, die auf dem Landweg – etwa mit Auto, Bus oder Bahn – nach Deutschland einreisen, dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei mitbringen. Für Flug- und Seereisende gilt eine Freigrenze von 430 Euro. Schmuck, Technik oder andere Luxusgüter, die diese Grenze überschreiten, müssen beim Zoll angemeldet werden.
