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Die aus Palma de Mallorca einreisende Frau gab den Beamten gegenüber zunächst an, keinerlei anmeldepflichtige Waren dabei zu haben. Nachdem diese in der Handtasche der Reisenden jedoch einen sogenannten Crusher mit Cannabisanhaftungen gefunden hatten, wurde die Frau zunehmend nervöser und räumte schließlich ein, in ihrem Büstenhalter “Gras” dabei zu haben. Bei der anschließenden körperlichen Durchsuchung händigte sie zwei Beamtinnen zwei eingeschweißte Kugeln mit Marihuana aus, die ein Nettogewicht von 22,5 Gramm hatten.

Gegen die 34 – Jährige wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet. Nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung konnte sie ihre Reise fortsetzen.

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Der Aufgriff ereignete sich bereits im April, das Hauptzollamt Nürnberg nimmt dies jedoch zum Anlass nochmals ausdrücklich auf folgendes hinzuweisen:

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert.

Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis ist weiterhin verboten und ist strafbewehrt. Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland weiterhin verboten und strafbar, egal in welcher Menge. Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen.