Ein Taxibetrieb aus Regensburg zahlte jahrelang Löhne schwarz. Die Betreiberin wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Schwarzlohn im Taxibetrieb
Zoll Regensburg. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg deckte einen umfangreichen Verstoß gegen Sozialversicherungspflichten auf. Über einen Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren beschäftigte ein Regensburger Taxibetrieb mehrere Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß anzumelden.
100.000 Euro Sozialabgaben gespart
Nach den Ermittlungen wurden Löhne teilweise oder vollständig schwarz ausgezahlt. Die Unternehmerin führte keine Sozialversicherungsbeiträge ab und sparte so rund 100.000 Euro ein. Die FKS dokumentierte die Verstöße und übergab die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft.
Urteil des Amtsgerichts Regensburg
Das Amtsgericht verurteilte die Betreiberin zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich erhielt sie ein Tätigkeitsverbot nach den Vorgaben des GmbH- und Aktiengesetzes. Auch eine Eintragung in das Gewerbezentralregister wurde angeordnet.
Klare Signale vom Zoll
„Ein Tätigkeitsverbot und die Eintragung in das Gewerbezentralregister sind klare Signale: Wer seine Pflichten verletzt, kann kein Unternehmen mehr führen und verliert an gewerberechtlicher Zuverlässigkeit“, sagte René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
