Zoll Regensburg
Bild: Hauptzollamt Regensburg

Ermittlungen des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass ein 68-jähriger Firmeninhaber und seine 48-jährige leitende Angestellte über Monate hinweg Teile der Löhne ihrer Beschäftigten rechtswidrig ausgezahlt hatten. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, deklarierten sie reguläre Lohnbestandteile als steuerfreie oder pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse. Tatsächlich dienten diese Zahlungen jedoch nicht dem Ausgleich von Fahrtkosten, sondern waren Teil des normalen Gehalts.

Vor dem Amtsgericht Regensburg kam das gesamte Ausmaß ans Licht: Im Zeitraum von November 2018 bis August 2019 wurden in insgesamt 33 Fällen Löhne in Höhe von über 200.000 Euro nicht ordnungsgemäß gemeldet. Dadurch flossen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 86.000 Euro nicht an die entsprechenden Kassen.

„Dadurch wurden Sozialversicherungsbeiträge bewusst nicht gezahlt. Das kann für die Beschäftigten später Nachteile haben, zum Beispiel bei der Rente oder beim Arbeitslosengeld“, betont Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg.

Das Gericht sprach nun die Urteile gegen die Verantwortlichen aus:

  • Der Firmeninhaber (68): Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
  • Die Angestellte (48): Da sie für die Lohnabrechnungen verantwortlich war, erhielt sie eine Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro.

Zusätzlich zur Strafe müssen beide Verurteilten die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe nachentrichten und die gesamten Verfahrenskosten tragen.


📌 Fakten auf einen Blick

  • Ort: Landkreis Cham / Hauptzollamt Regensburg
  • Zeitraum der Tat: November 2018 bis August 2019
  • Hinterzogene Summe: Über 86.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge
  • Urteil: Bewährungsstrafe (1 J. 8 Mon.) und Geldstrafe (12.250 €)