Ein vermeintlich harmloses Paket aus der Schweiz sorgte beim Zollamt Oberpfalz am Dienstort Weiden für einen Drogenalarm. Was als Weihrauch-Pulver und Duftwasser deklariert war, entpuppte sich bei einem Schnelltest als illegale Substanz.
Positiver Drogentest bei Paketabholung
In der vergangenen Woche erschien eine Frau beim Zollamt Oberpfalz in Weiden, um eine Postsendung aus der Schweiz abzuholen. Laut der beigefügten Zollinhaltserklärung sollte es sich um eine private Geschenksendung handeln. Als Inhalt waren „Incense Powder“ (Räucherpulver) und „Incense Water“ (Räucherwasser) angegeben.
Die Empfängerin erklärte den Beamten vor Ort, dass es sich um Augentropfen und ein spezielles Tabakpulver handele. Doch die Zöllner blieben skeptisch und führten einen Drogenschnelltest durch. Das Ergebnis war eindeutig: Die Substanzen reagierten positiv auf Opiate.

Strafverfahren eingeleitet
Aufgrund des dringenden Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde die Ware umgehend sichergestellt. Gegen die Abholerin leiteten die Beamten noch vor Ort ein Strafverfahren ein. Die weitere Sachbearbeitung wurde an die Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus übergeben.
„Der Fall zeigt, dass vermeintliche Geschenksendungen aus dem Ausland keineswegs harmlos sein müssen“, betont Sibylle Wohlmann, stellvertretende Leiterin des Zollamts Oberpfalz. „Die Erfahrung zeigt, dass Zollinhaltserklärungen häufig unvollständig oder falsch sind.“
📋 Kompakt-Faktencheck
| Details | Information |
| Ort | Zollamt Oberpfalz, Dienstort Weiden |
| Herkunft der Sendung | Schweiz |
| Deklaration | „Incense Powder“ & „Incense Water“ (Geschenksendung) |
| Fund | Opiate (bestätigt durch Schnelltest) |
| Konsequenz | Sicherstellung & Strafverfahren nach dem BtMG |
