Bericht: Landratsamt Amberg-Sulzbach / Bild: Pressedienst Wagner
Amberg-Sulzbach. Behörden und Ämter gehören zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind in der Corona-Pandemie unentbehrlich. Aufgrund der Omikron-Variante und der drohenden fünften Welle gilt deshalb für Termine am Landratsamt Amberg-Sulzbach ab kommenden Dienstag, 28. Dezember 2021 die 3G-Regel. Zugang zum Landratsamt haben ab dann nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Dies gilt auch für sämtliche Außenstellen, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert. Ein entsprechender Impfnachweis, ein Genesenen-Zertifikat oder ein Testnachweis (POC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden als) muss vorgelegt werden.
Zutritt kann Bürgerinnen und Bürgern außerdem nur nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt werden. Lediglich die Führerschein- und Zulassungsstelle des Landkreises bleiben für den Parteiverkehr geöffnet.
Zudem weist das Landratsamt Amberg-Sulzbach in seiner Mitteilung darauf hin, dass in allen Gebäuden des Landratsamtes mindestens eine FFP2-Maske getragen werden muss. Ein Zutritt mit medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ist nicht gestattet. Auch die geltenden Abstandsregeln sind weiterhin verpflichtend einzuhalten.
Ansprechpartner zur Terminvereinbarung während der regulären Öffnungszeiten können online unter www.kreis-as.de/ansprechpartner abgefragt werden.