Regensburg (RL). Seit 6. Juli 2020 gilt an der Kreisklinik Wörth a. d. Donau ein eingeschränktes Besuchsrecht für Familienangehörige von 14 bis 18.30 Uhr. Das heißt, eine registrierte Besuchsperson aus dem Kreis der Familie darf nun einmal täglich eine Angehörige/einen Angehörigen für eine Stunde besuchen; Ausnahmen sind nur in dringenden Fällen und nach Rücksprache mit der Station möglich. COVID-19-Verdachtsfälle und positiv getestete Patientinnen und Patienten dürfen nicht besucht werden.
Besucherinnen und Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Es gilt ein Besuchsverbot für Personen, die unter Krankheitssymptomen (Fieber, Atemwegserkrankung) leiden sowie für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten und/oder an COVID-19 erkrankten Person gehabt haben.
Alle Beschränkungen an der Kreisklinik Wörth a. d. Donau anlässlich des Corona-Virus können Sie nachlesen auf www.kreisklinik-woerth.de/wp-content/uploads/KK-Besuchsregeln-005-2020-07-06.pdf.
Das eingeschränkte Besuchsrecht dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten sowie dem des Personals!
Bericht des Landratsamtes Regensburg
Bild: Symbolbild