Lkr. Tirschenreuth. Die Erfahrungen der vergangenen Monate während der Corona-Pandemie haben, wenn auch oft auf tragische Weise, die Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bestätigt. Nicht wenige Corona-Infizierte und deren Angehörige waren froh darüber, im Besitz einer rechtswirksamen Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu sein. Dadurch konnte in vielen Fällen die vorübergehende Bestellung einer rechtlichen Vertreterperson, also eines gesetzlichen Betreuers oder einer gesetzlichen Betreuerin, vermieden werden.
Diese Erfahrungen bestärken auch die Betreuungsbehörde des Landratsamtes Tirschenreuth, den schon seit Jahren beschrittenen Weg, auf die Vorteile und die Wichtigkeit von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen hinzuweisen, fortzusetzen.
Mittels einer Vorsorgevollmacht lässt sich in gesunden Tagen festlegen, wer für einen in Situationen, in denen man vorübergehend oder eventuell auch dauerhaft nicht mehr zur Regelung seiner Angelegenheiten in der Lage ist, befugt ist, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen und Unterschriften zu leisten. In einer Patientenverfügung kann dagegen für den behandelnden Arzt verbindlich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen angesichts eines nahen Lebensendes noch gewünscht werden und welche nicht.
Zu diesen Themen wird von der Betreuungsstelle des Landratsamts auch weiterhin beraten. Nach Vereinbarung eines Termins unter der Nummer 09631/88-461 stehen die Mitarbeiter mittlerweile auch wieder persönlich zur Beantwortung individueller Fragen und zur Beglaubigung der Unterschrift unter die Vorsorgevollmacht zur Verfügung.
Selbstverständlich werden bei den Terminen die üblichen Corona-Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Abstands- und Hygieneregeln) beachtet. Transparente Trennwände bieten zusätzlichen Schutz. Bitte beachten Sie, dass in den Räumen des Landratsamtes eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen ist.
Bericht des Landratsamtes Tirschenreuth
Bild: Symbolbild