Pleystein. Am 12.01.2021, gegen 01:10 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus auf der A6 bei Pleystein ein Citroen mit französischer Zulassung auf, welcher in Richtung Grenze fuhr. Bei einer Kontrolle im Rahmen der Schleierfahndung händigte der 31-jährige Fahrzeugführer, ein Rumäne, eine Versicherungsbescheinigung für den Pkw aus, die jedoch verfälscht war. Auf den Rumänen warten nun mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Urkundenfälschung und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Pleystein. Die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus kontrollierten am 11.01.2021, gegen 17:00 Uhr, auf einem Parkplatz an der A6 einen VW Passat mit tschechischer Zulassung. Dieser war in Richtung Landesinnere unterwegs und mit 3 tschechischen Staatsangehörigen besetzt.
Der Pkw und die Insassen wurden einer genaueren Unterprüfung unterzogen. In einer Jacke, die sich im Pkw befand und dem Fahrer gehörte, wurde eine geringe Menge an Methamphetamin aufgefunden. Auch bestand der Verdacht, dass der 35-jährige Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen könnte, was ein Drogenvortest bestätigte. Deshalb wurde eine Blutentnahme durchgeführt und den Tschechen erwarten nun zwei Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz.
Waidhaus. Am 11.01.2021, gegen 12:10 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus in Ortsbereich Waidhaus einen Citroen mit französischer Zulassung. Dieser war mit 3 Personen besetzt.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass gegen den 40-jährigen, bulgarischen Beifahrer gleich mehrere Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung bestanden. Darunter war auch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Urkundenfälschung. Er befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Der 27-jährige Fahrzeugführer, ebenfalls ein Bulgare, konnte keinen gültigen Führerschein vorweisen. Außerdem legte er eine totalgefälschte Versicherungsbescheinigung für das Fahrzeug vor. Er muss sich deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Bericht der Grenzpolizei Waidhaus
Bild: Symbolbild