Bericht des Landratsamtes NEW / Bild: Symbolbild
Lkr. NEW. Ab kommenden Montag, den 15. März wird an allen Schulabschlussklassen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wieder Präsenz-oder Wechselunterricht angeboten. Dies betrifft alle weiterführenden Schularten, also alle Schulen außer Grundschulen. Präsenzunterricht für ganze Klasse findet statt, wenn der vorgesehene Unterrichtsraum groß genug ist, um den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, ansonsten findet Wechselunterricht statt.
Es sind alle Schulabschlussklassen gemeint sind, also Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien und Berufsschulen. Einzige Schulart, in der die letzte Klasse nicht in den Präsenz- bzw. Wechselunterricht geht (da dort kein Schulabschluss gemacht werden kann), ist die Grundschule. Ebenfalls weiterhin geschlossen bleiben die Kindertageseinrichtungen.
Ob dies in Form eines täglichen oder eines wöchentlichen Wechsels umgesetzt wird, entscheidet die Schule. Diese inzidenzunabhängige Öffnung erfolgt aufgrund einer neuen Regelungdes Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus automatisch, soweit die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte die Regelung nicht für ihr Gebiet einschränken.
Der Landkreis NEW hat sich in fachlicher Abstimmung mit dem Gesundheitsamt dazu entschlossen, die Öffnung aller Abschlussklassen zuzulassen, jedoch mit der Einschränkung, folgende Personen vom Präsenzunterricht auszuschließen:
-Schülerund Lehrkräfte, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I im gleichen Haushalt wohnen, bis die Kontaktperson mit negativem Abschlusstest aus der Quarantäne entlassen wird
-Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Person im gleichen Haushalt wohnen, die COVID-verdächtige Symptome aufweist bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses dieser Haushaltsperson sowie-Schüler und Lehrkräfte, die COVID-verdächtige Symptome aufweisen bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses.
Diese Regelungen gelten auchfür sonstigean den betreffenden Schulen tätigen Personen für Tätigkeiten auf dem Schulgelände entsprechend.
Diese Festlegungen sollen verhindern, dass Infektionen in die Schulen eingetragen werden. Das hat den Hintergrund, dass die oben genannten Personen zwar ein erhöhtes Risiko darstellen, aber nicht von den Regelungen zur Quarantäne erfasst sind.
Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt dieses Vorgeheneinen effektiveren Schutz dar als reine Schnelltests.