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Hunderte Tage überzogen: Bundespolizei weist Personen zurück

Hunderte – Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus hat am verlängerten Wochenende (2. bis 5. Oktober) an der deutsch-tschechischen Grenze auf der A6 zwei Männer gestoppt, die massiv gegen das deutsche Aufenthaltsgesetz verstoßen hatten.

Die beiden Fahrgäste aus Fernreisebussen versuchten, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen, obwohl sie ihre erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum bereits um mehrere hundert Tage überschritten hatten.

Bundespolizei Hunderte
Polizeikontrollen Foto: Bundespolizei

Der erste Vorfall ereignete sich am Donnerstagabend. Beamte kontrollierten als Mitfahrer in einem Fernreisebus einen 19-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Reisedokumente stellten die Polizisten fest, dass sich der junge Mann innerhalb des maßgeblichen Bezugszeitraums bereits 682 Tage im Schengen-Raum aufgehalten hatte.

Da die erlaubte Frist nur 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beträgt, hatte er diese um mehrere Hundert Tage überzogen. Die Bundespolizei verweigerte dem Ukrainer daraufhin die Einreise und wies ihn nach Tschechien zurück.

Kurz darauf stießen die Beamten auf einen ähnlichen Fall: Bei der Kontrolle eines 34-jährigen Kolumbianers, ebenfalls Passagier eines Fernreisebusses, ergab die Überprüfung, dass er bereits im April 2024 über Madrid in den Schengen-Raum eingereist war.

Insgesamt hatte er sich 524 Tage im Gebiet aufgehalten und damit die zulässige Aufenthaltsdauer um 434 Tage überschritten. Da der Kolumbianer zudem kein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel vorlegen konnte, lag auch hier ein klarer Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Ihm wurde ebenfalls die Einreise verweigert und er wurde nach Tschechien zurückgewiesen.