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Auch Gewahrsam ist möglich

Aschaffenburg.  Nachdem ein 35-jähriger Aschaffenburger wiederholt gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hat und sich weiterhin uneinsichtig zeigt, ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht die Gewahrsamnahme des Mannes bis zum 19. April an!

Der Mann, der bereits sechs Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz begangen hat, befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

 

Bericht des PP Unterfranken

Bild: Symbolbild