Fast zwei Jahre zu lang im Schengenraum: Bei Grenzkontrollen an der Autobahn 6 ging den Fahndern am Freitagmorgen eine 41-jährige Frau ins Netz. Für die Moldauerin endet die Reise nun am Flughafen Nürnberg mit der Abschiebung in ihr Heimatland.

 

686 Tage über dem Limit

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus kontrollierten die Frau am Freitagmorgen (06.03.2026), als sie als Insassin eines französischen Kleintransporters aus Tschechien einreiste.

  • Die Kontrolle: Die 41-Jährige legte zwar ihren moldauischen Reisepass vor, doch der Blick in die Datenbanken offenbarte einen massiven Verstoß.

  • Die Bilanz: Statt der erlaubten 90 Tage hielt sich die Frau bereits seit über zwei Jahren ununterbrochen im Schengenraum auf. Sie gab an, zuletzt in Deutschland, Rumänien und Frankreich gelebt zu haben. Insgesamt überschritt sie ihren legalen Aufenthaltszeitraum um sage und schreibe 686 Tage.

 

Grenzkontrollen, Bundespolizei, Waidhaus
Foto: Bundespolizei Waidhaus

 

Zurückweisung per Flugzeug

Da die Frau weder einen gültigen Aufenthaltstitel noch sonstige Einreisedokumente vorweisen konnte, griffen die Beamten konsequent durch:

  • Einreiseverweigerung: Die Bundespolizei verweigerte ihr den Zutritt zum Bundesgebiet.

  • Abschiebung: Die Zurückweisung auf dem Luftweg wurde umgehend eingeleitet. Voraussichtlich am Samstag wird die Frau vom Flughafen Nürnberg aus direkt in die Republik Moldau geflogen.

  • Strafverfahren: Gegen die 41-Jährige wurde zudem ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet.


📋 Kompakt-Faktencheck: Verstoß gegen Aufenthaltsrecht

Detail Fakten
Person 41-jährige Moldauerin
Ort der Kontrolle BAB A6 bei Waidhaus (Grenzkontrolle)
Verstoß 686 Tage über dem 90-Tage-Limit
Aufenthaltsorte Deutschland, Frankreich, Rumänien
Maßnahme Zurückweisung per Flug von Nürnberg (geplant für Samstag)
Verfahren Versuchte unerlaubte Einreise