Ein 21-jähriger Mann ging der Bundespolizei an der A6 ins Netz. Er muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe in Weiden antreten.

Festnahme bei Grenzkontrolle
Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus führten am Montag, den 20. April 2026, intensive Grenzkontrollen an der Autobahn A6 durch. Gegenstand der Überprüfung war ein Pkw, der nach Deutschland einreiste. Unter den Insassen befand sich ein 21-jähriger rumänischer Staatsbürger. Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem stießen die Polizisten auf einen unerwarteten Treffer.
Zwei offene Vollstreckungshaftbefehle
Es stellte sich heraus, dass gegen den jungen Mann gleich zwei gültige Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Beide stammten von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften und basierten auf rechtskräftigen Verurteilungen, deren finanzielle Konsequenzen der Mann bislang ignoriert hatte.
Die erste Verurteilung erfolgte im November des vergangenen Jahres durch das Amtsgericht Mannheim. Grund war unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Strafe belief sich auf 1.680 Euro plus Verfahrenskosten in Höhe von 533 Euro. Da der Verurteilte diese Beträge nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl.
Weitere Verurteilung und Konsequenzen
Nur wenige Wochen später folgte eine weitere Verurteilung, dieses Mal durch das Amtsgericht Heidelberg wegen versuchten Diebstahls. Die verhängte Geldstrafe betrug 600 Euro. Auch hier war die Zahlung ausgeblieben, woraufhin die Staatsanwaltschaft Heidelberg den zweiten Vollstreckungshaftbefehl erließ.
Einlieferung in die JVA Weiden
Da der 21-Jährige auch vor Ort die geforderten Gesamtsummen nicht aufbringen konnte, um die Haft abzuwenden, nahmen ihn die Bundespolizisten fest. Er wurde unmittelbar in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Dort wird er nun die nächsten Wochen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Der Einsatz unterstreicht die Wirksamkeit der Grenzkontrollen an der A6.
Info
Vollstreckungshaftbefehl: Ein von der Staatsanwaltschaft erlassener Befehl zur Festnahme einer Person, die rechtskräftig zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurde, diese aber nicht antritt oder die Geldstrafe nicht bezahlt. Er dient der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs.
