Erfolgreiche Grenzkontrolle: Urkundenfälschung auf der A6 aufgedeckt. Ein Mann aus dem Senegal wird in sein Heimatland zurückgewiesen.

Kontrolle an der A6
In der Nacht zu Dienstag, den 21. April, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus Grenzkontrollen auf der A6 durch. Ziel war es, unerlaubte Einreisen und andere Straftaten zu verhindern. Im Rahmen dieser Kontrollen überprüften die Einsatzkräfte auch einen international verkehrenden Linienbus, der auf der Strecke von Krakau nach Mailand unterwegs war.
Fälschung erkannt
Unter den Passagieren befand sich ein 40-jähriger Mann aus dem Senegal. Bei der Überprüfung seiner Reisedokumente legte er einen gültigen senegalesischen Reisepass sowie einen vermeintlich polnischen Aufenthaltstitel vor. Die geschulten Augen der Bundespolizisten erkannten jedoch schnell, dass es sich bei dem Aufenthaltstitel um eine Totalfälschung handelte.
Weitere Ermittlungen
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten ein weiteres gefälschtes polnisches Dokument. Echte Dokumente, die für eine legale Einreise nach Deutschland erforderlich gewesen wären, konnte er nicht vorweisen. Der Mann gab an, die gefälschten Dokumente für 2.000 Euro über das Internet in Polen beantragt zu haben.
Konsequenzen
Die Bundespolizei beschlagnahmte die gefälschten Dokumente und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung gegen den 40-Jährigen ein. Dem Mann wurde die Einreise nach Deutschland verweigert. Am Dienstag wurde er dem Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Abschiebehafteinrichtung nach Hof gebracht. Von dort aus soll er in sein Heimatland zurückgebracht werden.
Info
Urkundenfälschung ist in Deutschland eine Straftat nach § 267 StGB. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen.
