Polizei Kontrolle Laaber, Bundespolizei Grenzpolizei Großkontrolle

Kontrolle an der A6


Fälschung erkannt


Weitere Ermittlungen


Konsequenzen


Info

Urkundenfälschung ist in Deutschland eine Straftat nach § 267 StGB. Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren betragen.