Bundespolizei, Furth im Wald

Kontrolle im grenzüberschreitenden Zug



Einreiseverweigerung und Übergabe


Wiederholter Einreiseversuch am Abend


Aufenthaltsdauer deutlich überschritten


Info

Nach § 13 und § 14 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gilt eine Einreise in das Bundesgebiet als unerlaubt, wenn die erforderlichen Pass- oder Visadokumente fehlen oder kein erforderlicher Aufenthaltstitel vorliegt. Dies ist eine Straftat.