Am Montag kontrollierten Beamte in Furth im Wald Zugreisende aus Prag. Dabei stellten sie einen Ukrainer und einen Moldauer fest.
Kontrolle im grenzüberschreitenden Zug
Gegen 10:30 Uhr überprüften Fahndungskräfte der Bundespolizei einen 36-jährigen Ukrainer in einem Zug, der aus Prag kam. Die Kontrolle fand im Bereich Furth im Wald statt. Der Mann konnte den Beamten die für eine legale Einreise nach Deutschland erforderlichen Dokumente nicht vorlegen.
Einreiseverweigerung und Übergabe
Aufgrund des dringenden Verdachts der unerlaubten Einreise nahmen die Bundespolizisten den 36-Jährigen zur weiteren Sachbearbeitung mit auf die Dienststelle. Im Anschluss verweigerten die Beamten dem Mann die Einreise offiziell und übergaben ihn an die tschechischen Behörden.
Wiederholter Einreiseversuch am Abend
Noch am selben Abend, gegen 18:30 Uhr, versuchte der Ukrainer erneut, mit dem Zug nach Deutschland einzureisen. Bundespolizisten kontrollierten ihn in einem Zug auf der Strecke von Furth im Wald nach Cham. Die Beamten nahmen den uneinsichtigen Mann erneut mit zur Dienststelle. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt nun wegen versuchter unerlaubter Einreise.
Aufenthaltsdauer deutlich überschritten
Zuvor, gegen 14:30 Uhr, kontrollierten die Beamten ebenfalls im grenzüberschreitenden Zug aus Prag einen 28-jährigen Moldauer. Dieser wies sich zwar mit einem gültigen moldauischen Reisepass aus, doch ein Stempel in seinem Reisedokument zeigte eine erhebliche Unregelmäßigkeit. Die nachgewiesene Aufenthaltsdauer des Mannes im Schengenraum war bereits um 102 Tage überschritten. Auch er wurde zur Dienststelle gebracht, wo Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet wurden. Beide Männer wurden nach Tschechien zurückgewiesen.
Info
Nach § 13 und § 14 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gilt eine Einreise in das Bundesgebiet als unerlaubt, wenn die erforderlichen Pass- oder Visadokumente fehlen oder kein erforderlicher Aufenthaltstitel vorliegt. Dies ist eine Straftat.