Die Polizeiinspektionen Nittendorf und Parsberg führten im April 2026 eine abgestimmte Aktion durch. Im Fokus standen Kontrollen zur Erkennung und Unterbindung von Drogenfahrten.

Polizeikräfte bündeln Stärke
Die Schwerpunktkontrollen fanden am 16., 20. und 21. April 2026 statt. Ziel war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da Fahrten unter Drogeneinfluss eine erhebliche Unfallursache darstellen. Insgesamt zehn Polizeibeamte der PI Nittendorf und PI Parsberg waren an den drei Tagen im Einsatz. Unterstützt wurden sie dabei von spezialisierten Kräften aus dem gesamten Polizeipräsidium Oberpfalz.
Stationäre und mobile Prüfungen
Das Einsatzgebiet erstreckte sich über die gesamten Dienstgebiete beider Inspektionen. Die Beamten führten sowohl stationäre Verkehrskontrollen in Sinzing, Breitenbrunn und Brunn durch als auch mobile Kontrollen im fließenden Verkehr. Dieses Vorgehen ermöglichte eine breite Abdeckung und eine unvorhersehbare Präsenz.

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Etwa 400 Fahrzeugführer kontrolliert
Im Verlauf der drei Aktionstage wurden rund 400 Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Das Augenmerk lag dabei auf Anzeichen für aktuellen Drogenkonsum am Steuer. Neben dem Hauptfokus dokumentierten die Einsatzkräfte auch weitere Verstöße.
Mehrere Anzeigen nach Verstößen
Die Bilanz der Kontrolltage umfasst mehrere eingeleitete Verfahren. Die Beamten stellten einen Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz fest. Zudem wurde eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zur Anzeige gebracht. Acht Fahrzeugführer wurden wegen Fahrens unter Cannabiseinwirkung angezeigt, was die Relevanz der Schwerpunktaktion unterstreicht.
Info
Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Substanz im Blut nachgewiesen wird, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann (z.B. Cannabis, Kokain, Heroin). Ab bestimmten Grenzwerten oder bei Ausfallerscheinungen kann dies als Straftat nach §§ 315c oder 316 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
