Amberg, Polizei

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Info

Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln ist in Deutschland nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine Substanz im Blut nachgewiesen wird, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann (z.B. Cannabis, Kokain, Heroin). Ab bestimmten Grenzwerten oder bei Ausfallerscheinungen kann dies als Straftat nach §§ 315c oder 316 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.