Die Polizei Amberg meldet mehrere erhebliche Verkehrsverstöße aus der Region.
Im Fokus standen dabei fehlender Versicherungsschutz und massive Geschwindigkeitsüberschreitungen.

E-Scooter ohne gültiges Kennzeichen gestoppt
Am Dienstag, den 21.04.2026, gegen 11:30 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung in Amberg eine Person auf, die mit einem Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Bei der anschließenden allgemeinen Verkehrskontrolle überprüften die Beamten das Fahrzeug und stellten fest, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der Fahrer wurde daraufhin als Beschuldigter belehrt und die Weiterfahrt umgehend unterbunden. Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Ordnungswidrigkeitennanzeige nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Raser-Spitzenreiter auf der Staatsstraße 2166
Bereits am Montag, den 20.04.2026, führte die Verkehrspolizeiinspektion Amberg im Gemeindebereich Vilseck auf der Staatsstraße 2166 Geschwindigkeitsmessungen durch. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr kam es dabei zu insgesamt 33 Beanstandungen. Während 24 Fahrzeugführer mit einer Verwarnung davonkamen, lagen 9 Verstöße im Anzeigenbereich. Den traurigen Höchstwert erreichte ein Fahrer, der bei erlaubten 100 km/h mit 146 km/h gemessen wurde. Ihn erwarten nun ein Bußgeld von 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Gespann und Raser auf weiteren Staatsstraßen
Ebenfalls am Montag, den 20.04.2026, kontrollierte die Polizei im Gemeindebereich Neunburg v. Wald auf der Staatsstraße 2151. Zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr wurden 16 Verstöße festgestellt, davon 9 im Anzeigenbereich. Negativer Spitzenreiter war der Fahrer eines VW mit Anhänger, der statt der erlaubten 80 km/h mit 116 km/h unterwegs war. Eine Bußgeldanzeige über 255 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot sind die Folge. Am Dienstag, den 21.04.2026, gab es eine weitere Messung im Gemeindebereich Guteneck auf der St 2156. Hier wurde ein Skoda-Fahrer bei erlaubten 100 km/h mit 146 km/h erfasst. Auch ihn erwarten 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Hinweise der Polizei zum Versicherungsschutz
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass derzeit wieder vermehrt entsprechende Verstöße festgestellt werden. Für zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Roller, E-Scooter sowie S-Pedelecs bis 45 km/h ist ab dem 1. März eines jeden Jahres ein gültiges Versicherungskennzeichen zwingend erforderlich. Dieses sogenannte Mopedkennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Ein Fehlen zieht straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich.
Info
In Deutschland ist nach § 1 PflVG jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet wird. Dies dient dem Schutz von Unfallopfern. Verstöße können als Straftat geahndet werden.
