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Gefährliche Entdeckung am Bahnhof Hirschau


Geistesgegenwärtiger Lokführer verhindert Schlimmeres


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Bundespolizei nimmt Ermittlungen auf


Zeugenaufruf: Hinweise an die Polizei erbeten


Eindringliche Warnung: Gefahr für Leib und Leben


Info

Ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) liegt vor, wenn jemand die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet, falsche Zeichen oder Signale gibt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt.