Unbekannte legten Schottersteine und einen Ast auf Schienen. Die Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr und ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Gefährliche Entdeckung am Bahnhof Hirschau
Am Montagvormittag, den 20. April, kam es am Bahnhof Hirschau bei Amberg zu einem besorgniserregenden Vorfall. Bisher unbekannte Täter hatten mutwillig Schottersteine und einen kleineren Ast auf die Schienen des ersten Gleises gelegt. Diese Entdeckung hätte schwerwiegende Konsequenzen für den Bahnverkehr und die Sicherheit von Personen haben können.
Geistesgegenwärtiger Lokführer verhindert Schlimmeres
Gegen 10:30 Uhr erhielt die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen eine Meldung von der Lokleitung der DB Cargo. Der Triebfahrzeugführer einer Rangierlok hatte die Hindernisse auf den Gleisen rechtzeitig bemerkt. Er handelte umgehend, entfernte die Steine und den Ast von den Schienen und verhinderte so eine potenzielle Kollision oder Schlimmeres. Dank seines schnellen Reagierens entstanden keine Schäden an der Lokomotive.

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Bundespolizei nimmt Ermittlungen auf
Die zuständige Bundespolizeiinspektion Waldmünchen hat die Ermittlungen in diesem Fall aufgenommen. Der Vorfall wird als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr eingestuft. Die Beamten sichern Spuren und werten mögliche Hinweise aus, um die Täter zu identifizieren. Derartige Aktionen sind kein Kavaliersdelikt, sondern stellen eine erhebliche Gefährdung dar.
Zeugenaufruf: Hinweise an die Polizei erbeten
Um die Verantwortlichen für diese gefährliche Tat zu fassen, bittet die Bundespolizei Waldmünchen die Bevölkerung um Mithilfe. Personen, die am Montagvormittag im Bereich des Bahnhofs Hirschau verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu den Tätern geben können, werden gebeten, sich zu melden. Sachdienliche Informationen können telefonisch unter 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de übermittelt werden.
Eindringliche Warnung: Gefahr für Leib und Leben
In diesem Zusammenhang richtet die Bundespolizei eine dringende Warnung, insbesondere an Kinder und Jugendliche: Legt niemals Steine oder andere Gegenstände auf Schienen! Solche Handlungen sind lebensgefährlich, sowohl für die Verursacher selbst als auch für Dritte. Züge haben extrem lange Bremswege, eine starke Sogwirkung und können Hindernissen nicht ausweichen. Im schlimmsten Fall drohen Entgleisungen. Zudem können umherfliegende Steinsplitter Passanten verletzen. Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen im Schadensfall zivilrechtliche Forderungen, wie Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Info
Ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr nach § 315 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) liegt vor, wenn jemand die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet, falsche Zeichen oder Signale gibt oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt und dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt.
