Ein syrischer Staatsangehöriger versuchte gewaltsam Zutritt zum Truppenübungsplatz Grafenwöhr zu erzwingen, was einen größeren Polizeieinsatz auslöste. Zwei Beamte wurden bei dem Vorfall verletzt.

Einlasskontrolle eskaliert verbal
Am Vormittag des 21.04.2026 ereignete sich im Bereich des Tor 3 am Truppenübungsplatz Grafenwöhr ein größerer Polizeieinsatz. Ein syrischer Staatsangehöriger hatte zuvor versucht, die dortige Zugangskontrolle zum Gelände zu passieren. Da der Mann keine Berechtigung vorweisen konnte, verweigerte ihm der Sicherheitsdienst den Zutritt. Daraufhin entwickelte sich eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Mann und dem Personal des Sicherheitsdienstes. In der Folge wurde die zuständige Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. verständigt und eine Streife zum Einsatzort beordert.
Unterbringung ärztlich angeordnet
Bei Eintreffen der Polizeikräfte vor Ort zeigte sich der Mann zunehmend auffällig und äußerte wirre Angaben gegenüber den Beamten. Aufgrund des psychischen Ausnahmezustands und der gezeigten Verhaltensweisen wurde in enger Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt Neustadt an der Waldnaab die Unterbringung des Mannes in einem Bezirkskrankenhaus angeordnet. Diese Maßnahme dient in der Regel dem Schutz der betroffenen Person selbst sowie der Allgemeinheit, wenn Hinweise auf eine psychische Erkrankung und eine damit einhergehende Gefahr vorliegen.
Gewaltätiger Widerstand im Gleisbett
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen leistete der Mann erheblichen physischen Widerstand. Er begab sich eigenmächtig in den Bereich des angrenzenden Gleisbetts. Von dort aus warf er Steine in Richtung der eingesetzten Beamten und trat nach diesen, um sich der Festnahme zu entziehen. Um die Lage zu bewältigen und den Mann sicher in Gewahrsam zu nehmen, mussten mehrere Streifenwagenbesatzungen umliegender Dienststellen zur Unterstützung hinzugezogen werden. Durch das konsequente Einschreiten der Kräfte konnte die Situation schließlich unter Kontrolle gebracht werden.
Zwei Polizeibeamte leicht verletzt
Bei dem gewaltsamen Widerstand wurden zwei Polizeibeamte leicht verletzt. Sie konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen bzw. begaben sich in ärztliche Behandlung. Die angeordnete Unterbringung des syrischen Staatsangehörigen in einem Bezirkskrankenhaus konnte im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen und die notwendige medizinische Erstversorgung durchgeführt werden. Gegen den Mann werden nun Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Delikte, darunter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung, eingeleitet.
Info
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 113 geregelt. Er bezeichnet die Handlung, einem Amtsträger (wie Polizisten, aber auch Feuerwehrleuten oder Rettungskräften), der zur Vollstreckung von Gesetzen, Verordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand zu leisten oder ihn tätlich anzugreifen.
