Ein 23-jähriger Tscheche wurde am Dienstag bei einer Grenzkontrolle im Einreisezug aus Prag festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer unbezahlten Geldstrafe vor.
Routinekontrolle mit Folgen
Am Dienstag, 9. Juni 2025, gegen 13:00 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen einen Reisenden im Zug auf Höhe Furth im Wald. Der Mann war mit dem Einreisezug aus Prag nach Deutschland unterwegs. Was zunächst wie eine reguläre Personenkontrolle an der deutsch-tschechischen Grenze aussah, endete für den 23-Jährigen mit der Festnahme.
Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Die Überprüfung der Personalien des Mannes ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vorlag. Das Amtsgericht Kelheim hatte ihn zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl zur Erzwingung der Zahlung.
Justizschulden von knapp 2.500 Euro
Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren die ausstehenden Justizschulden auf knapp 2.500 Euro angewachsen. Da der 23-Jährige den Betrag auch im Rahmen der Grenzkontrolle nicht begleichen konnte, blieb den Bundespolizisten keine andere Möglichkeit, als den Vollstreckungshaftbefehl zu vollziehen.
Einlieferung in die JVA Regensburg
Die Beamten lieferten den Mann anschließend in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein, wo er seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste. Die Ersatzfreiheitsstrafe greift, wenn eine verurteilte Person eine verhängte Geldstrafe nicht zahlt und auch keine andere Möglichkeit zur Begleichung der Schulden besteht.