Bericht und Bild: Hauptzollamt Regensburg
Lkr. Regensburg. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass eine im Landkreis Regensburg ansässige Geschäftsinhaberin über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren, Arbeitnehmer in ihrem Betrieb beschäftigte, ohne diese bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.
Die Unternehmerin zahlte einigen Arbeitnehmern einen Teil des Lohns schwarz aus, andere erhielten den kompletten Lohn schwarz ausbezahlt.
Den Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Beschuldigte nicht nach. Die so ersparten Sozialabgaben belaufen sich auf ca. 150.000.– Euro.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Firmeninhaberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000.– Euro.
Zusätzlich muss die Unternehmerin die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.