Lkr. Cham. Die Anzahl der elektrisch betriebenen Fahrzeuge erhöht sich zunehmend, womit natürlich auch ein entsprechender Bedarf an Lademöglichkeiten einhergeht. Dazu hat der Bund erstmalig ein neues Förderprogramm für private Ladestationen an Wohngebäuden aufgelegt.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Station über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt, eine eingebaute Intelligenz und Steuerbarkeit im Sinne der Netzdienlichkeit sowie die Nutzung von Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.
Der sogenannte Grünstrom kann in den meisten Fällen beim Stromanbieter (z.B. Stadtwerke oder andere Stromversorger) über ein Grünstromkontingent in Verbindung mit einem entsprechenden Zertifikat bezogen werden, falls keine ausreichend große PV-Anlage zur Verfügung steht.
Ab 24. November 2020 können Anträge gestellt werden. Dies gilt für Mieter, Eigenheimbesitzer und Vermieter für den Einbau auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Investitionszuschuss pro Ladepunkt gibt es dafür. Die Förderung kann bei der KfW beantragt werden: Ausführliche Informationen sind unter www.kfw.de/440 zu finden.
Anträge stellen können Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Es ist dabei zu beachten, dass der Förderantrag vor Auftragsvergabe gestellt werden muss.
Individuelle Anfragen können an das Zukunftsbüro des Landkreises Cham unter 09971/78-568 (Herr Wiedemann) oder 09971/78-573 (Herr Hersina) oder Email: zukunftsbuero@lra.landkreis-cham.de gerichtet werden.
Bericht des Landratsamtes Cham
Bild: Symbolbild