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Die Bundespolizei Waidhaus verzeichnete am vergangenen Wochenende eine erfolgreiche Bilanz an der A6. Durch gezielte Kontrollen konnten mehrere Justizschulden beglichen und Haftstrafen abgewendet werden.

Fahndungserfolge an der A6
Im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen an der Autobahn A6 bei Waidhaus gelang es den Beamten der Bundespolizeiinspektion am vergangenen Wochenende, insgesamt sechs offene Haftbefehle zu vollstrecken. Die betroffenen Personen wurden bei der Einreise nach Deutschland überprüft, wobei die Beamten auf verschiedene Fahndungsnotierungen deutscher Justizbehörden stießen. In allen Fällen handelte es sich um Vollstreckungshaftbefehle aufgrund nicht beglichener Geldstrafen aus vorangegangenen Verurteilungen.
Unterstützung durch Bekannte und Verwandte
Am Freitag, den 17. April 2026, kontrollierten die Einsatzkräfte einen 48-jährigen rumänischen Staatsangehörigen in einem Transporter. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Diebstahls vor. Da er die geforderte Summe von 2.550 Euro nicht unmittelbar aufbringen konnte, kontaktierte er einen Freund. Dieser zahlte den Betrag bar bei der Bundespolizei am Münchner Ostbahnhof ein, wodurch dem 48-jährigen eine Inhaftierung erspart blieb.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Sonntag bei einem 36-jährigen Rumänen, der von der Staatsanwaltschaft Coburg gesucht wurde. Auch hier reichte das eigene Kapital für die Strafe in Höhe von 651 Euro nicht aus. Ein Verwandter sprang ein und beglich die Schulden beim Polizeirevier in Schwäbisch Hall, sodass der Mann seine Reise schließlich fortsetzen durfte.
Unmittelbare Zahlung vor Ort
Ein 44-jähriger Autofahrer, der wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gesucht wurde, konnte seine Strafe von 800 Euro direkt vor Ort begleichen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hatte den Mann zuvor zur Fahndung ausgeschrieben. Durch die sofortige Zahlung wendete er einen mehrwöchigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt ab.
Weitere Festnahmen ohne Zwischenfälle
Zusätzlich zu den oben genannten Fällen kontrollierten die Beamten eine 35-jährige Bulgarin sowie zwei weitere rumänische Staatsangehörige im Alter von 23 und 50 Jahren. Die gegen sie vorliegenden Geldstrafen wegen Betrugs und anderer Delikte bewegten sich im dreistelligen Bereich. Da alle drei Personen die Beträge sofort aufbringen konnten, entgingen sie den jeweiligen Ersatzfreiheitsstrafen und erhielten die Erlaubnis zur Weiterreise.
Info
ollstreckungshaftbefehle werden ausgestellt, wenn rechtskräftig verurteilte Personen ihre Geldstrafen nicht begleichen.
