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Bundespolizei Bayern: Meldungen vom 20.02.2025

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Berufskraftfahrer mit gefälschtem Führerschein unterwegs

Am Freitag (14. Februar) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen Lastwagenfahrer ohne gültige Fahrerlaubnis aus dem Verkehr gezogen. Der Algerier hatte bei der Einreisekontrolle einen gefälschten italienischen Führerschein vorgelegt. Der Mann musste am nächsten Tag ohne sein Gespann, dafür mit Anzeigen und einer Wiedereinreisesperre im Gepäck den Rückweg antreten.

Kemptener Bundespolizisten stoppten am späten Abend in der Kontrollstelle ein in Italien zugelassenen Sattelzug. Der algerische Fahrer händigte den Beamten zur Überprüfung die Fahrzeugpapiere, seinen gültigen Reisepass sowie italienischen Aufenthaltstitel und Führerschein aus. Die Bundespolizisten stellten jedoch fest, dass es sich bei dem Führerschein um eine Fälschung handelte. Die Beamten ermittelten, dass der Algerier nicht im Besitz einer italienischen Fahrerlaubnis der Klasse CE ist und auch die anderen Fahrerlaubnisklassen bereits seit 2017 nicht mehr gültig sind.

Als die Polizisten den Kraftfahrer mit ihrer Feststellung konfrontierten, zeigte der Mann seinen deutschen Führerschein vor. Aber auch hier waren die befristeten Fahrerlaubnisklassen bereits abgelaufen. Die Beamten fanden außerdem heraus, dass der Fahrzeuglenker zwischen 2015 und 2018 in Deutschland gelebt hatte und in der Vergangenheit bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeibekannt geworden war.

Der 50-Jährige wird sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Aufgrund der Begehung von Straftaten hatte der Algerier sein Reiserecht mit dem italienischen Aufenthaltstitel verwirkt, weswegen er zudem eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise erhielt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung von 200 Euro hinterlegen.

Die Bundespolizisten verfügten gegen den in Südtirol wohnhaften Algerier ein vierjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik und zogen das gefälschte Dokument ein. Nachdem der Mann die Fahrzeugschlüssel und -papiere abgegeben hatte, wurde er am Samstagmorgen (15. Februar) mit dem Zug nach Österreich zurückgewiesen.

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Grenzkontrollen Bundespolizei

Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

Die Rosenheimer Bundespolizei hat von Sonntag auf Montag (16./17.Februar) bei Grenzkontrollen an der A93 auf Höhe Kiefersfelden drei Haftbefehle vollstreckt. Die Reise eines Italieners, eines Tunesiers sowie eines Tadschiken endete jeweils hinter „schwedischen Gardinen“.

An der Inntalautobahn kontrollierten Bundespolizisten zunächst einen italienischen Businsassen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen den 34-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorlag. Demnach wird ihm schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Traunstein gebracht.

Auch bei der Überprüfung eines 55-jährigen Pkw-Insassen schlug der Polizeicomputer Alarm. Das Amtsgericht München hatte den Tunesier wegen falscher Verdächtigung mit einer Geldstrafe belegt. Der tunesische Staatsangehörige konnte seine Justizschulden in Höhe von 1.800 Euro bei der Bundespolizei nicht begleichen. Ersatzweise musste er in der Bernauer Haftanstalt die angeordnete 45-tägige Freiheitsstrafe antreten.

Eine Geldstrafe über rund 1.800 Euro einschließlich Verfahrenskosten hatte ein Tadschike laut Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu entrichten. Das stellten Bundespolizisten bei der Überprüfung seiner Personalien in einem polnischen Reisebus fest. Nach seiner Festnahme war der 34-Jährige nicht in der Lage, den geforderten Betrag zu begleichen. Daher musste auch er die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Rosenheimer Bundespolizisten brachten ihn für die Dauer von 60 Tagen ins Gefängnis nach Bernau.

Junge Frau widersetzt sich Festnahme am Bahnsteig gewaltsam

Eine junge Frau hat Montagnachmittag (17. Februar) in einem Regionalexpress zwischen München und Rosenheim mit ihren lauten Äußerungen am Handy die Aufmerksamkeit der anderen Reisenden auf sich gezogen. „Die Bullen haben mich nicht erwischt“, rief sie mehrfach im Rahmen des Telefonats. Offenbar ahnte die 22-Jährige nicht, wer ihr im Zug zuhörte. Der Tag endete für sie in einer Münchner Klinik, nachdem sie zuvor von der Bundespolizei festgenommen worden war. Sie wurde des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung und der Leistungserschleichung beschuldigt.

Das vorausgegangene Telefongespräch bekam auch ein Bundespolizist mit, der sich in ziviler Kleidung in demselben Zugwagen befand. Er verständigte die Inspektion in Rosenheim und veranlasste somit, dass eine Streife die deutsche Staatsangehörige am Bahnsteig in Empfang nahm. Als die Beamten sie kontrollieren wollten, schlug sie unvermittelt um sich und versuchte, zu flüchten. Da sie auf den polizeilichen Zugriff aggressiv und sogar gewaltsam reagierte, wurden ihr die Handschellen angelegt. In der örtlichen Dienststelle drohte sie, die Beamten umzubringen.

An einem Atemalkoholtest konnte oder wollte die renitente Frau nicht mitwirken. Eine Fahrkarte für die vorherige Zugfahrt nach Rosenheim konnte sie im Übrigen nicht nachweisen. Recherchen der Bundespolizei zufolge hatte das Amtsgericht München ihren Freiheitsentzug angeordnet. Demnach war sie wegen psychischer Probleme in eine Klinik einzuliefern. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde sie von Rosenheim aus in ein Münchner Krankenhaus gebracht.